Zielsetzung des Religionsunterrichts
Das Grundgesetz legt in Artikel 4 fest: „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“ und „Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet“. Artikel 7 konkretisiert dies mit Blick auf die Schulen: „Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen ... ordentliches Lehrfach.“
- Im Unterricht geht es zuerst einmal um Information über die christliche Religion, die biblischen Texte und die historischen Entwicklungen (unentbehrlich zum Beispiel für das Verständnis von Werken der Literatur, Kunst und Musik) und natürlich auch um die Vorstellung anderer Weltreligionen und Philosophien.
- Aber bloße Information reicht in keinster Weise: Jeder Mensch - und jeder Schüler - ist mit existenziellen Fragen konfrontiert (Wie leben angesichts von Schicksal und Tod? Von Schuld und Verurteilung? Von Leere und Sinnlosigkeit?). Im Religionsunterricht geht es um die Auseinandersetzung mit diesen existenziellen Fragen.
- Den Schülerinnen und Schülern soll bei der Entwicklung reflektierter Gottesvorstellungen und Werthaltungen geholfen werden.
- Ungeachtet des konfessionsgetrennten Unterrichts wird in evangelischer und katholischer Religion ökumenisch zusammengearbeitet.
Das Fach Ethik
Für Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, ist der Ethikunterricht Pflichtfach (vgl. Art 47 Abs. 1 BayEUG).
Der Ethikunterricht orientiert sich in seiner grundlegenden Zielsetzung an den sittlichen Grundsätzen, wie sie in der Verfassung des Freistaates Bayern und im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland niedergelegt sind. Insbesondere orientiert er sich bezüglich seiner inhaltlichen Rahmenbedingungen an den Aussagen der Bayerischen Verfassung in Artikel 131 und den Festlegungen des Grundrechtekatalogs im Grundgesetz.
Er stützt sich vielfach inhaltlich auf einen interdisziplinären und fächerverbindenden Ansatz und thematisiert bei der Entwicklung von Fragen und Antworten zum guten Leben Aussagen der Anthropologie, der Psychologie, der Philosophie, der Theologie, der Biologie und anderer wissenschaftlicher Disziplinen.
Der Lehrplan Ethik setzt folgende Schwerpunkte:
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Der Einzelne und die Gemeinschaft
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Urteils- und Handlungskompetenz
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Religionen und ihre Ethik
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Bereichsethiken und interdisziplinäre Fragen
Diese Schwerpunkte sind in den verschiedenen Jahrgangsstufen mit altersgemäßen Themen konkretisiert. Im Kurshalbjahr 12/II werden beispielsweise die Bereiche I und IV unter dem Aspekt „Sinnorientierung und Lebensgestaltung“ betrachtet.
Religion bzw. Ethik werden ab der 5. Klasse unterrichtet.
Wer plant, in Ethik die Abiturprüfung abzulegen, sollte mindestens ab Jgst. 10 den Ethikunterricht besucht haben. Ansonsten ist vor Eintritt in die Oberstufe eine Feststellungsprüfung nötig. Nähere Informationen dazu bei der Fachleitung.