Mediennutzungs-Charta

Im Sinne der bereits genannten Ermöglichungskultur wird Schülerinnen und Schülern je nach Alter über den Unterricht hinaus die Nutzung von mobilen Endgeräten ermöglicht.

 

Die Nutzungsregeln sind in eine Charta gefasst. Diese ist von Lehrkräften, Elternvertretern und Schülervertretern erarbeitet und von den Mitgliedern der Schulgemeinschaft ratifiziert.

Charta zur Nutzung mobiler Endgeräte (Neuregelung ab Herbst 2021)


Das Ohm-Gymnasium versteht sich im Sinne seines Schulprofils als Erziehungs- und Bildungsraum im Umgang mit Medien. Wir fördern Medienkompetenz. Einen Präventionsauftrag haben wir in Bezug auf den Missbrauch digitaler Medien.

Am Ohm-Gymnasium gilt die folgende

Regelung zur Nutzung digitaler Endgeräte:

  • Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten (Art.56 BayEUG).
  • Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 8-12 dürfen digitale Endgeräte zu Unterrichtszwecken bzw. schulischen Zwecken verwenden.

In den Tabletklassen nutzen die Schülerinnen und Schüler ihre Endgeräte als digitales Arbeitsmedium im Unterricht.

 

Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte haben gemeinsam die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler zu einem ethisch verantwortlichen Umgang mit mobilen Endgeräten zu erziehen. Die Medienerziehung beginnt im Elternhaus; die Schule unterstützt die Erziehungsberechtigten und bleibt mit ihnen im Gespräch. Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte wirken durch ihre Mediennutzung als Vorbilder.

 

Bei der Verwendung mobiler Endgeräte in der Schule gelten die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen. Die Schule kommuniziert wesentliche Regelungen regelmäßig. Erziehungsberechtigte und Schülerinnen und Schüler halten sich über aktuelle medienrechtliche Regelungen auf dem Laufenden. Die Verantwortung für die Nutzung sozialer Netzwerke tragen die Erziehungsberechtigten.

Zu einer verantwortungsbewussten Nutzung digitaler Medien gehören insbesondere

  • die Achtung vor dem Recht am eigenen Bild – deswegen dürfen Schülerinnen und Schüler ohne besondere Erlaubnis in der Schule keine Video- und Fotoaufnahmen von Personen anfertigen.
  • der respektvolle Umgang miteinander in sozialen Medien. In sozialen Netzwerken gelten dieselben Regeln eines guten Miteinanders wie im persönlichen Umgang.

 

Im Falle von Schwierigkeiten und Problemen verfügt die Schule über bekannte Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner unter den Lehrkräften sowie speziell ausgebildete Schülerinnen und Schüler. 

 

Verstöße gegen diese Regelungen führen zu schulischen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen. Einbehaltene Handys werden in der Unterstufe nur nach Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten an die Schülerinnen und Schüler zurückgegeben. Die Schule stellt sich grundsätzlich auf die Seite derer, die in digitalen Medien Mobbing und Angriffe erfahren.