OGS Anschreiben und Überblick

FAQs zur OGS

Welche Betreuungszeiten können gebucht werden?

In beiden Betreuungsmodellen ist eine Anwesenheit an mindestens 2 Tagen bis 16.00 Uhr verpflichtend. Es besteht die Möglichkeit, verbindlich 2, 3 oder 4 Tage zu buchen.

 

  • An Schultagen bietet das Ohm-Gymnasium einmal ein kostenfreies Standardangebot von Montag bis Donnerstag jeweils von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr an.
  • Zusätzlich gibt es ein kostenpflichtiges oGTS-Angebot mit folgenden Betreuungszeiten: Montag bis Donnerstag 13.00 Uhr –17.00 Uhr, Freitag 13:00 Uhr –15:00 Uhr. 

 

Die Buchungszeiten sind jeweils für ein Schuljahr verbindlich.

Ist das Mittagessen nur im Doppelpack mit OGS-Besuch möglich?

Nein. Alle Schülerinnen und Schüler können in unserem Bistrohm essen.

Reicht die eine Hausaufgaben-Stunde in der OGS, um mit Hausaufgaben fertig zu werden?

In den meisten Fällen ist die Zeit ausreichend, zumindest alle schriftlichen Hausaufgaben sollte Ihr Kind in einer Stunde erledigen können. Sollte ein Schüler länger brauchen oder zum Beispiel sich auf eine Schulaufgabe extra vorbereiten wollen, kann es jedoch auch länger im Hausaufgaben-Raum bleiben und seine Arbeit fortsetzen.

Haben die OGS-Teilnehmer Zugang zu Bibliothek, PCs und Sport während der OGS-Zeit?

Ja. Sowohl die Bibliothek als auch die PCs dort stehen den Schülern durchgehend zur Verfügung. Die Sporthalle kann – unter Aufsicht – in den Zeitfenstern genutzt werden, in denen dort kein regulärer Nachmittagsunterricht stattfindet.

Ist es möglich, die Anmeldung für konkrete OGS-Wochentage während des Schuljahres anzupassen, zum Beispiel wenn die Zeiten für Wahlkurse erst im September festgelegt werden?

Ja. Die Anzahl der Tage darf nicht verändert werden. Welche Tage es konkret sein sollen, kann noch im September entschieden werden.

Gibt es Schüler aus allen Jahrgangsstufen in der OGS?

Die meisten OGS-Teilnehmer kommen aus der 5., 6 und 7. Jahrgangsstufe.

Wie kompatibel sind der Besuch der OGS und zum Beispiel Trainingszeiten in Vereinen?

Der Besuch der OGS wird dann nicht sinnvoll sein, wenn das Kind am Nachmittagsprogramm der OGS nicht mehr gut teilnehmen kann. Ein „etwas früherer“ Schluss wegen der Teilnahme am Vereinstraining ist dagegen in Einzelfällen möglich, eine Genehmigung durch die Schule ist die Voraussetzung dafür.

Krankmeldung/Befreiung

Krankmeldungen und Befreiungen sind nur über das Schulsekretariat oder Elternportal möglich.

 

Für die oGTS gelten die gleichen Regeln wie für den Unterricht. Das heißt:

 

Bei ganztägiger Erkrankung des Kindes: Krankmeldung bis 8:00 per Elternportal oder telefonisch im Sekretariat. Diese wird an die oGTS weitergeleitet.

 

Bei Erkrankung im Laufe des Vormittags oder der Betreuungszeit: Befreiungszettel im Sekretariat.

 

Befreiungen wegen (einmaligen) außerschulischen Verpflichtungen (z.B. Sportwettkämpfe) sollen möglichst 3 Tage im Voraus, mindestens jedoch am Vortag in schriftlicher Form im Sekretariat abgegeben werden. Bei Sportveranstaltungen ist eine Bescheinigung des Sportvereins, bei Arztbesuchen eine Bescheinigung des Arztes über den Arztbesuch abzugeben.

 

Befreiungsanträge aus familiären oder anderen privaten Gründen müssen mit einer Begründung gestellt und im Vorfeld von der Schulleitung genehmigt werden.

 

Eine regelmäßige Verkürzung der Betreuungszeit ist nicht möglich.

 

Eine Befreiung von der OGS für mehrere Tage oder Wochen ist nur im begründeten Notfall möglich.