|
Auslandsaufenthalt/Stipendien
Infos zur Beurlaubung wegen eines Auslandsaufenthalts
Infos zu Stipendien
Beurlaubung zum Auslandsaufenthalt in G8 Stand 01/09 pdf-Version
Selbstverständlich besteht auch im G8 noch die Möglichkeit einen Auslandsaufenthalt durchzuführen. Da in G8 die 11. Jahrgansstufe zur Qualifikationsphase der neuen Oberstufe zählt und daher vollständig durchlaufen werden muss, kommt ein Auslandsaufenthalt während dieser Jahrgangsstufe nicht in Frage. Stattdessen bietet er sich während der oder nach bestandener (siehe Abschnitt unten) 10. Jahrgangsstufe an.
Dabei ist eine Beurlaubung für das gesamte Schuljahr oder jeweils nur ein Schulhalbjahr möglich:
- Fällt der Auslandsaufenthalt in das erste Schulhalbjahr der 10. Klasse (d.h. Rückkehr bis spätestens zum Halbjahr) unterliegt die Schülerin/der Schüler nach der Rückkehr den Vorrückungsbestimmungen, muss also das Klassenziel der 10. Jahrgangsstufe erreichen, um in die 11. Klasse vorzurücken.
- Betrifft der Aufenthalt das zweite Halbjahr, kann i.d.R. keine Vorrückungsentscheidung getroffen werden. Gleiches gilt auch für einen ganzjährigen Auslandsaufenthalt während der 10. Klasse. In diesen Fällen kann „Vorrücken auf Probe“ beantragt werden:
§ 66 Vorrücken bei Beurlaubung zum Schulbesuch im Ausland
(1) 1 Schülerinnen und Schülern, für die eine Vorrückungsentscheidung nicht getroffen werden kann, weil sie zum Schulbesuch im Ausland beurlaubt waren, wird auf Antrag das Vorrücken auf Probe in die nächsthöhere Jahrgangsstufe gestattet, wenn eine Schule im Ausland ordnungsgemäß besucht wurde und hierüber sowie über die dabei erzielten Leistungen eine Bestätigung der Schule vorgelegt wird. 2
Für das Vorrücken auf Probe in die Jahrgangsstufe 11 gilt § 30 Abs. 5:
§ 30 Aufnahmeprüfung, Entscheidung über die Aufnahme, Probezeit
(5) 1 Die in den Ausbildungsabschnitt 11/1 des achtjährigen Gymnasiums fallende Probezeit gilt als bestanden, wenn die Schülerin oder der Schüler in den Fächern Deutsch und Mathematik sowie der verpflichtend vierstündig zu belegenden Fremdsprache höchstens einmal weniger als 5 Punkte und in den nach Anlage 6 belegungspflichtigen Kursen höchstens zweimal weniger als 5 Punkte - in keinem Fall jedoch weniger als 1 Punkt - als Halbjahresleistung erzielt hat. 2 Die Leistung im Fach Sport bleibt dabei unberücksichtigt. 3 Eine Verlängerung ist in diesem Fall nicht zulässig; die Schülerin oder der Schüler wird in die Jahrgangsstufe 10 zurückverwiesen.
Mit Bestehen der Probezeit wird auch der Mittlere Schulabschluss erworben.
Nicht auf Probe vorrücken dürfen Schülerinnen und Schüler, die in dem der Beurlaubung vorangegangenen Schuljahr das Klassenziel nicht erreicht haben. In solchen Fällen empfiehlt sich ein Beratungsgespräch mit der Schulleitung.
Wer sich einen Auslandsaufenthalt in Jahrgangsstufe 10 noch nicht zutraut bzw. das Risiko nicht eingehen will, ggf. die Probezeit in Jahrgangsstufe 11 nicht zu bestehen, kann das Auslandsjahr auch von vornherein in der Jahrgangsstufe 11 einplanen. In diesem Fall muss die Jahrgangsstufe 11 nach der Rückkehr aus dem Ausland jedoch wiederholt werden.
Erster Ansprechpartner für die Planung eines Auslandsaufenthaltes sollte die Klassenleiterin oder der Klassenleiter sein. Von Seiten des Elternbeirates steht Ihnen Frau Stransky zur Verfügung. Der Antrag auf Beurlaubung muss bei der Schulleitung eingereicht werden.
Ihr Antrag auf Beurlaubung sollte
- rechtzeitig bei der Schulleitung gestellt werden - den genauen Zeitraum und die besuchte Schule bezeichnen - beinhalten, ob der Auslandsaufenthalt mit einem Gegenbesuch verbunden ist.
Nach dem Auslandsaufenthalt benötigt das Ohm-Gymnasium folgende Unterlagen:
- Bestätigung über den Schulbesuch im Ausland - Bestätigung über die dabei erzielten Leistungen - Antrag (schriftlich, formlos) auf Vorrücken auf Probe
Wir empfehlen Ihnen bzw. Ihrer Tochter oder Ihrem Sohn auf jeden Fall während seines Auslandsaufenthalts Kontakt zum Ohm-Gymnasium, insbesondere zur Oberstufenkoordinatorin bzw. dem Oberstufenkoordinator, zu halten.
Infos zu Stipendien
Ansprechpartner: Bosch Stiftung „Talent in Bayern“: Joachim Peer Forster-Stipendium: Werner Schrumpf Sommerstipendium des MB: Anne-Katrin Weiß
Aufgenommen werden Schüler des Ohm-Gymnasiums von der

Die Deutsche SchülerAkademie (DSA)
Bei der Deutschen SchülerAkademie handelt es sich um ein außerschulisches Programm zur Förderung begabter Schülerinnen und Schüler. Die Akademien finden mit jährlich wechselnden Terminen in den Sommerferien statt und dauern jeweils 17 Tage. Sie bestehen aus je sechs Kursen mit unterschiedlichen Themen aus verschiedenen Disziplinen der Natur- und Geisteswissenschaften und des musischen Bereichs. Die fachliche Arbeit in den Kursen wird durch zahlreiche kursübergreifende Angebote (z.B. Sport, Musik, Theater, Exkursionen, Vorträge) ergänzt.
Auch beim Programm „Talent im Land – Bayern, Schülerstipendien für begabte Zuwanderer“ konnten inzwischen drei Schülerinnen und Schüler des Ohm-Gymnasiums teilnehmen.
Die Stiftung Bildungspakt Bayern schlägt ein neues Kapitel auf. Zusammen mit der Robert Bosch Stiftung hat sie im Jahr 2005 ein Stipendienprogramm für begabte Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund gestartet, die die Hochschulreife anstreben. Mit „Talent im Land – Bayern, Schülerstipendien für begabte Zuwanderer“ haben es sich die Stiftungen zur Aufgabe gemacht, das Potenzial dieser klugen Köpfe zu entfalten. Jährlich werden 50 Stipendiaten aus Bayern ausgesucht, die durch die Arbeitsstelle bei der Stiftung Bildungspakt Bayern individuell betreut werden.
|