Bedeutung des Faches Geschichte
„Wer die Vergangenheit kontrolliert, der kontrolliert die Zukunft; wer die Gegenwart kontrolliert, der kontrolliert die Vergangenheit.“ (George Orwell, 1984)
Dem Fach Geschichte kommt eine besondere Bedeutung bei der Grundlegung eines vertieften Allgemeinwissens zu. Neben den im Fach Sozialkunde vermittelten Inhalten und Fähigkeiten befähigt eine solide historische Bildung besonders zu der Teilhabe an einem demokratischen Staatswesen. Das kann nur auf der Grundlage eines gründlichen Überblickswissens gelingen, welches sich die Schüler in der Unter- und Mittelstufe aneignen sollen. Um die Orientierung in der Zeit zu ermöglichen, ist ein chronologischer Überblick unverzichtbar.
Chronologischer Überblick
Durch die Auseinandersetzung mit frühen Kulturen der Ur- und Frühgeschichte sowie mit Griechenland und dem Römischen Reich der Antike lernen die Schüler die Grundlagen der europäischen Geschichte kennen. Im Mittelalter differenziert sich die europäische Geschichte weiter aus und gewinnt zugleich an Kontur. Nach dem Zerfall des römischen Reiches lassen sich die Anfänge der heutigen Staaten und Regionen Europas immer deutlicher erkennen. Schon mit den frühen Kontakten mit anderen Kulturen und verstärkt mit den Entdeckungsfahrten weitet sich der Blick in der Frühen Neuzeit immer stärker auf die ganze Welt. Die Auseinandersetzung mit der Idee der „Nation“ in der Moderne und ihre Auswirkungen in der neuesten Geschichte bilden schließlich die Basis für das Verständnis zeitgeschichtlicher Phänomene. Gerade durch die Beschäftigung mit der Auseinandersetzung zwischen der Demokratie und ihren scheinbaren totalitären Alternativen (Nationalsozialismus, Kommunismus) im 20. Jahrhundert erhalten die Schüler ein vertieftes demokratisches Bewusstsein. Somit leistet er Geschichtsunterricht einen entscheidenden Beitrag um die Schüler im Geiste der Demokratie, in der Liebe zur Heimat und zur Völkerversöhnung zu erziehen und hat damit einen erheblichen Anteil daran, die Erziehungsziele, wie sie in Artikel 131 der Bayerischen Verfassung festgelegt sind, zu erfüllen. In der Oberstufe löst sich der Geschichtsunterricht vom chronologisch-genetischen Prinzip, um sich mit Längs- und Querschnitten verschiedenen Fragestellungen genauer zuzuwenden.
Geschichte vor Ort
Die Betrachtung kultureller, sozialer, geistesgeschichtlicher und ökonomischer Phänomene steht von Anfang an gleichberechtigt neben der politischen Geschichte. Gerade der Blick auf den Alltag der Menschen in früheren Epochen ermöglicht es dabei immer wieder, den Schülern einen ebenso anschaulichen wie systematischen Zugang zur Vergangenheit zu vermitteln. Durch Beschäftigung mit der „Geschichte vor Ort“, also der Landes-, Regional- und Lokalgeschichte erfahren die Schüler, dass sich Geschichte auch in ihrem direkten räumlichen Umfeld stattgefunden hat und ihre tägliche Lebensumwelt das Ergebnis einer Genese in der Vergangenheit ist.
Geschichte wird ab der 6. Klasse unterrichtet, Sozialkunde ab der 10. Klasse.